Kleingärten
Bei jeder Kleingartenübertragung ist eine Steuermeldung erforderlich, die wir gerne für Sie vornehmen.
Ist Ihnen eine sichere Abwicklung der Ablöse wichtig nehmen wir auch gerne eine treuhändige Abwicklung vor. Haben Sie einen Eigengrund, oder ein Superädifikat, dann erledigen wir auch gerne die Abwicklung im Grundbuch für Sie. Darüber hinaus ergeben sich bei Kleingärten viele Fragen, da ein Kleingarten im klassischen Sinn nicht vererbt werden kann. Wir unterstützen Sie bei all diesen Fragen gerne.