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Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht

Insbesondere im Alter und für den Fall der Geschäftsunfähigkeit wünschen sich viele Personen die Vertretung durch eine Vertrauensperson und wollen die Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters (vormals Sachwalter) vermeiden. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie Ihre Vertrauensperson zu Ihrem Vertreter bestimmen. Wir betreuen Sie umfassend bei der Erstellung Ihrer Vorsorgevollmacht.

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Öffnungszeiten

Montag 08:30 – 17:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 17:00 Uhr
Mittwoch 08:30 – 17:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 17:00 Uhr
Freitag 08:30 – 14:00 Uhr

Kontakt

T +43 1 505 6666
F +43 1 505 6666-30
office@notare-hbf.at

Verlassenschaften:
+43 1 505 66 66 – 20
E-Mail Verlassenschaften

Leistungen

— Gesellschaftsrecht
— Unternehmensrecht
— Kaufverträge
— Schenkungsverträge
— Umgründungen
— Beglaubigungen
— Immobilienrecht
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Leistungen

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